Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen
zum Gewinnspiel der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH und der Stadtwerke Rinteln GmbH im Rahmen der Schaumburger Regionalschau vom 21.-23.-04.2023
§ 1 Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels sind die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH, An der Gasanstalt 6, 31675 Bückeburg sowie die Stadtwerke Rinteln, Bahnhofsweg 6, 31737 Rinteln (im Folgenden Veranstalter).
(2) Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel richtet sich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.
§ 2 Teilnahmebedingungen
(1) Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeitende des Veranstalters sowie dessen Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nur in dem Zeitraum vom 21.04.2023 bis 23.04.2023 zu den Öffnungszeiten der Messe „Schaumburger Regionalschau“ in Stadthagen möglich.
(3) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos.
(4) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt im Rahmen der Messe Schaumburger Regionalschau“ in Stadthagen
(5) Jede Person, die an dem Gewinnspiel teilnehmen möchte, wird aufgefordert, die Gewinnspiel-Teilnahmekarte ausgefüllt (Vorname, Nachname, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) am Messestand des Veranstalters der „Schaumburger Regionalschau“ abzugeben. Es können keine Teilnahmekarten berücksichtigt werden, die nachträglich an uns per Post zugesandt werden.
(6) Die Person, welche das Gewinnspiel gewinnt, wird per Los ermittelt und dann von uns innerhalb von 2 Monaten schriftlich per Post/E-Mail kontaktiert.
§ 3 Abwicklung des Gewinnspiels
Die Gewinnerin / der Gewinner wird aufgefordert ihren/seinen Gewinn bei uns abzuholen und mit uns hierfür einen Termin auszumachen. Der Anspruch verfällt, wenn innerhalb von vier Wochen keine Terminvereinbarung, aus Gründen, die in der Person der Gewinnerin / des Gewinners liegen, stattgefunden hat.
Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar, noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn gleich aus welchem Grunde nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
§ 4 Ausschluss von der Teilnahme
(1) Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende von dem Gewinnspiel auszuschließen.
(2) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/ oder zurückgefordert werden.
§ 5 Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.
§ 6 Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und zum Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die Sie unter https://www.stadtwerke-schaumburg-lippe.de/datenschutz-2/ abrufen können.
§ 7 Haftung des Veranstalters
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und - begrenzungen.
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(2) Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen oder auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
(4) Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit des Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Bückeburg, 19.04.2023