Energiepreiskrise

Aktuelle Informationen zur Energiepreiskrise

Was sind die aktuellen Entwicklungen in der Krise?

Am 21. Oktober hat der Bundestag einen „Abwehrschirm“ in Höhe von 200 Milliarden Euro beschlossen. Damit sollen die Folgen der gestiegenen Strom- und Gaspreise abgemildert werden. Aus diesem Budget werden Strom- und Gaspreisbremsen sowie die Dezember-Hilfe finanziert.

Durch die Pipeline Nord Stream 1 fließt kein Gas mehr nach Deutschland und Europa. Die Versorgungssituation ist daher angespannt, die Bundesregierung kann eine weitere Verschlechterung nicht ausschließen. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. Derzeit gilt noch immer die Alarmstufe des Notfallplans Gas. Bei einer weiteren Verschlechterung kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen.

Welche staatlichen Hilfen und Entlastungen gibt es jetzt gegen die gestiegenen Energiekosten?

Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden: Die Dezemberkosten aller Gas- und Wärmekunden übernimmt der Bund. Der Entlastungsbetrag richtet sich nach Verbrauchsprognosen aus der Vergangenheit.

Was ist zu tun?

Sie haben uns eine Einzugsermächtigung erteilt? 

Dann müssen Sie nichts tun. Wir werden Ihren Abschlag für Erdgas und Wärme für den Monat Dezember nicht abbuchen.

Sie bezahlen Ihre Abschläge per Dauerauftrag oder Überweisung? 

Dann setzen Sie diesen bitte für die Erdgas und Wärmeabschläge für Dezember aus, damit die finanzielle Entlastung sofort greift.

Sie zahlen Ihren monatlichen Abschlag als Selbstzahler vor Ort?

Dann verzichten Sie bitte auf eine Zahlung der Erdgas und Wärmeabschläge im Dezember.

Sie zahlen ihre Heizkosten über die Hausverwaltung oder ihren Vermieter?

Sie werden auch entlastet, über die nächste jährliche Heizkostenabrechnung. Dafür haben Vermieter ein Jahr Zeit. Doch über die Höhe der voraussichtlichen Entlastung müssen Vermieter im Monat Dezember 2022 informieren.

Sie haben bereits überwiesen oder können den Zahlungsvorgang nicht stoppen?

Die Zahlung schreiben wir Ihnen bei der nächsten Jahresabrechnung gut.

So wird die Soforthilfe für Gas und Wärme berechnet:

  • ein Zwölftel Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit
  • dem gültige Bruttoarbeitspreis Ihres Vertrags im Monat Dezember
  • dazu kommt: der Dezemberanteil Ihres Bruttogrundpreises

Damit wir gut durch den Winter kommen

Energiesparen bleibt das Gebot der Stunde – wussten Sie, dass Sie 6 Prozent der Energie einsparen können, wenn Sie die Raumtemperatur um lediglich 1°C senken?

Welche weiteren Entlastungen gibt es im nächsten Jahr?

Bis zum 31. März 2024 gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf den Gaspreis.

Die Bundesregierung bringt Preisbremsen für Strom und Gas auf den Weg. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von den hohen Kosten entlastet werden.

  • Gaspreisbremse: Für private Haushalte und kleinere Unternehmen sowie Vereine soll der Preis für den Basisbedarf bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Der Preis für die Industrie wird auf 7 Cent netto (reiner Energiepreis) gedeckelt. 
  • Strompreisbremse: Für private Haushalte und kleinere Unternehmen sowie Vereine soll der Preis für den Basisbedarf bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Der Preis für die Industrie wird auf 13 netto (reiner Energiepreis) Cent gedeckelt.
    •  Bei der Finanzierung der Strompreisbremse kommt ein EU-weiter Beschluss zum Tragen: Die Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung abzuschöpfen und an die Endverbraucher umzuverteilen. Denn Betreiber günstiger Anlagen konnten zuletzt durch das Merit-Order-Prinzip sehr hohe Erlöse erzielen. Die Konzerne müssten einen Teil der Gewinne abführen, die jetzt ungewöhnlich hoch ausfallen. Über diese Abgabe sollen Haushalte und Unternehmen entlastet werden.

Ist die Versorgung mit Erdgas in diesem Winter gesichert?

Anfang Dezember sind die Gasspeicher in Deutschland fast vollständig gefüllt. Doch die Heizperiode steht noch am Anfang. Falls es durch die angespannte Gasversorgung zur Gasmangellage kommt, ist der Gasnotfallplan maßgeblich. Die Versorgung von Haushalten und anderen geschützten Abnehmern wie Krankenhäusern mit Wärme unterliegt einem besonderen Schutz. Da je nach Wetterlage und Gasverbrauch eine Verschlechterung der Gasversorgung nicht ausgeschlossen werden kann, stehen die Betreiberunternehmen der Gasnetze und Gasspeicher in engem Kontakt mit der Bundesnetzagentur.

Gibt es in diesem Winter eine erhöhte Blackout-Gefahr?

Nein. Die Wahrscheinlichkeit für einen Blackout in Europa ist nach wie vor außerordentlich gering. Die angespannte Gasversorgung hat daran nichts geändert. Falls es im Winter beim Strom zu Engpässen kommen sollte, verhindern effektive Sicherheitsmechanismen einen unkontrollierten Ausfall.

Durch die angespannte Situation am Strommarkt leicht gestiegen ist die Wahrscheinlichkeit für so genannte Brownouts. Das sind zeitlich und räumlich begrenzte Abschaltungen im Stromnetz: Dieses effektive Mittel wird angewandt, wenn der Strombedarf nicht mehr vollständig gedeckt werden kann, also nicht so viel Strom erzeugt werden kann, dass es für den momentanen Bedarf von allen reicht. In einem solchen Fall können Netzbetreiber Verbraucher kontrolliert abschalten und so das Netz sofort stabilisieren. Zuerst gehen dann industrielle Großverbraucher vom Netz, die sich vertraglich dafür bereit erklärt haben. Erst im nächsten, sehr unwahrscheinlichen Schritt können auch Schaltkreise in bewohnten Gebieten für einen festgelegten Zeitraum vom Netz genommen werden. Dabei behalten die Übertragungsnetzbetreiber jederzeit die Kontrolle.

Unter einem Blackout versteht man einen großflächigen und unkontrollierten Zusammenbruch der Stromversorgung. Dieses Ereignis kann man rechnerisch nie zu hundert Prozent ausschließen. Es könnte theoretisch dazu kommen, wenn das europäische Übertragungsnetz mit mehreren erheblichen Störungen zur gleichen Zeit konfrontiert ist. Als Gefahren gelten hier in Fachkreisen: Naturkatastrophen, die plötzliche Beschädigung stark ausgelasteter Übertragungskabel oder etwa Cyberangriffe.

Wann tritt die Notfallstufe in Kraft?

Formal muss das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Notfallstufe ausrufen. Das kann notwendig werden, wenn eine weitere Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt. Mögliche Ursachen könnten sein, dass russische Lieferungen nach Europa vollständig ausbleiben oder weitere Bezugsquellen ausfallen.

Was war die Intention der Gasbeschaffungsumlage und weshalb kommt sie doch nicht?

Mit den Einnahmen aus der Gasbeschaffungsumlage sollten gasimportierende Unternehmen unterstützt werden, die durch die Verwerfungen am Markt in existenzielle Nöte geraten sind. Sie zu retten ist notwendig, damit die Lieferkette für Gas aufrecht erhalten bleibt. In Not sind sie geraten, weil sie langfristige Verträge mit dem russischen Unternehmen Gazprom haben, welches den Lieferverpflichtungen schon länger nicht mehr nachkommt. Die Importeure müssen deshalb kurzfristig Ersatz aus anderen Ländern beschaffen und das teilweise zum zehnfachen Preis dessen, was sie für die von Gazprom bestellten Gasmengen hätten bezahlen müssen. Diese Mehrkosten sollten mit der Umlage auf alle Gaskunden verteilt werden, um die Unternehmen vor der Insolvenz zu schützen.

Der Gasmarkt ist aber so sehr aus den Fugen geraten, dass sich die Bundesregierung verpflichtet sah, Uniper, den größten Gasimporteur, zu verstaatlichen. Somit ist das Unternehmen vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch gerettet und die Lieferkette für die Gasversorgung Deutschlands bleibt durch diesen Schritt erhalten.

Welche staatlichen Abgaben gelten denn nun seit 1. Oktober für den Gaspreis?

Für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. April 2024 wird die Gasspeicherumlage erhoben. Bis zum Ende des Jahres beträgt sie 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto. Dazu kommt die Bilanzierungsumlage. Diese gibt es schon seit längerer Zeit, aber sie betrug bisher 0 Cent. Seit 1. Oktober beträgt sie für Haushaltskunden ein Jahr lang 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto. Insgesamt machen die Umlagen zum Stichtag eine Erhöhung um 0,629 Cent pro Kilowattstunde netto aus.

Um die betroffenen Gaskundinnen und -kunden zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas beschlossen. Sie ist zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent gefallen. Die Stadtwerke Rinteln geben diese Entastung eins zu eins weiter.

Warum bestimmt der Gaspreis den Strompreis? [Merit-Order-Prinzip]

Strom wird unter anderem in Gaskraftwerken produziert. Das macht zwar weniger als 15 Prozent der gesamten Stromversorgung in Deutschland aus. Trotzdem bestimmt der Gaspreis den Strompreis. Der Hauptgrund ist das Merit-Order-Prinzip, das auf dem europäischen Strommarkt gilt. Es besagt, dass das teuerste Kraftwerk den Strompreis an der Börse bestimmt. Derzeit ist Gas die kostspieligste Stromquelle.

Weil die Betreiber günstigerer Kraftwerke durch das Merit-Order-Prinzip hohe Gewinne auf Kosten der Energieverbraucher machen, hat die EU jetzt eine Erlösobergrenze eingezogen. Sie soll den Anstieg der Stromkosten abbremsen. Alle Mitgliedsstaaten werden dazu verpflichtet, die hohen Zufallsgewinne, die bei der Stromproduktion mit günstigen Kraftwerken erzielt werden, abzuschöpfen und an die Endverbraucher zu verteilen. Diese EU-Strompreisbremse muss noch in deutsches Recht gegossen und umgesetzt werden.