FAQ Jahresabrechnung

Wann werden die Jahresverbrauchsabrechnungen versandt?

Wir versenden die Jahresverbrauchsabrechnungen ab dem 31. Januar 2024 für den Abrechnungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres.

 

Ich habe ein Guthaben. Was muss ich tun?

Wenn Sie ein aktives SEPA-Mandat bei uns haben, bekommen Sie das Guthaben innerhalb zum Fälligkeitstermin überwiesen. Ist dies nicht der Fall, teilen Sie uns bitte schriftlich Ihre Bankverbindung zur Auszahlung des Guthabens mit.

 

Warum weist meine Rechnung nur elf Abschlagszahlungen aus? Wurde eine Zahlung nicht berücksichtigt?

Nein, als unser Kunde zahlen Sie elf Mal im Jahr einen Abschlag für Ihre Energieversorgung, nicht zwölf Mal. Der Abschlag wird immer zum Ersten eines jeden Monats fällig und errechnet sich aus Ihrem Verbrauch und dem jeweiligen Arbeitspreis und Grundpreis. Im zwölften Monat - im Regelfall im Januar - erhalten Sie dann Ihre Jahresverbrauchsabrechnung.

 

Warum verändert sich der Abschlag für das nächste Jahr?

Der Abschlagsbetrag wird jedes Jahr anhand Ihres neuen Verbrauches und der aktuellen Preise neu berechnet. 
 

Was ist die Strom-/Erdgas- oder Wärmepreisbremse?

Informationen zu den staatlichen Energiepreisbremsen finden Sie hier.

 

Ich habe eine Nachzahlung. Kann ich eine Ratenzahlung beantragen?

Wenn Sie den Rechnungsbetrag nicht auf einmal zahlen können, besteht für Sie die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen. Teilen Sie uns schriftlich Ihre Anfrage, gerne per E-Mail an: mahnwesen@stadtwerke-rinteln.de, mit Beginn und Anzahl der Raten mit, Sie erhalten dann von uns eine Ratenvereinbarung zur Unterschrift. Bitte beachten Sie: Es entsteht je nach Höhe des Betrags eine Ratenvereinbarungsgebühr.

 

Warum habe ich im Vergleich zum Vorjahr einen Mehrverbrauch? Es hat sich nicht verändert.

Eine Veränderung Ihres Energiebedarfes kann unterschiedliche Gründe haben. Zum einen kann dies an äußeren Einflüssen aufgrund eines langen und sehr kalten Winters liegen. Auch ältere Elektrogeräte, die viel Strom verbrauchen, können eine Erklärung sein. Ein langer oder trockener Sommer kann Ihren Wasserverbrauch erhöhen. Vielleicht hat sich aber auch etwas an Ihrem Nutzungsverhalten geändert? Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach Energiefressern. Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an Energiesparmöglichkeiten an. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne.

 

Warum gibt es einen Grundpreis und einen Arbeitspreis?

Im Grundpreis werden die fixen Kosten berechnet. Der Grundpreis beinhaltet die Kosten für die Messung, die Abrechnung, den Messstellenbetrieb und einen festen Leistungspreis bzw. den Grundpreis der Netzentgelte. Er wird also für die Bereitstellung der Energie bzw. des Wassers erhoben.

Im Arbeitspreis werden die verbrauchsabhängigen Kosten berechnet. Das sind z.B. die variablen Kosten der Erzeugung und/oder des Bezugs von Energie bzw. die Kosten für die Wassergewinnung. Der Arbeitspreis wird Ihnen je bezogene Einheit (kWh, m³ usw.) in Rechnung gestellt.

 

Warum wird bei der Jahresverbrauchabrechnung eine Aufteilung in mehrere Zeiträume vorgenommen?

Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. wenn sich Preise, Umlagen oder Steuern ändern. Durch diese Abgrenzung ist gewährleistet, dass der Verbrauch dem jeweiligen Preis zugeordnet werden kann. Zudem werden die Zähler vom Ablesezeitpunkt bis zum Abrechnungsende 31.12. anhand Ihres bisherigen Verbrauchs hochgerechnet.

 

Warum wird Erdgas in m³ abgelesen und in kWh berechnet?

Erdgas ist ein Naturprodukt. Da der Energie- und Wärmegehalt je Kubikmeter Gas schwankt, wird Gas nicht direkt nach Kubikmeter, sondern nach seinem Wärmeinhalt in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Dies wird „thermische Gasabrechnung“ genannt. Die abgenommene Gasmenge wird am Zähler in Kubikmeter (m³) gemessen. Die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden erfolgt mit Hilfe des so genannten Umrechnungsfaktors, den Sie Ihrer Rechnung entnehmen können. 

Der Umrechnungsfaktor ist das Produkt aus Brennwert und Zustandszahl des gelieferten Gases. Der Zählerstand wird also in m³ abgelesen und die Zählerstandsdifferenz mit dem Umrechnungsfaktor multipliziert. Das Ergebnis ist der Verbrauch in kWh.

Tipp: Um Ihre Gasabrechnung zu überprüfen, vergleichen Sie bitte den Zählerstand Ihres Gaszählers mit dem Zählerstand neu im Berechnungsnachweis Ihrer Jahresrechnung.

Betriebskubikmeter x Brennwert im Normzustand x Zustands-Zahl = Verbrauch in kWh

Erläuterung der Variablen:

Betriebskubikmeter

Dies ist der unter Betriebsbedingungen (Druck, Höhenlage und Gastemperatur) ermittelte volumetrische Verbrauch.

Brennwert

Der Brennwert bestimmt den Energiegehalt des Gases. Erdgas ist ein biologisches Produkt, sodass der Energiegehalt schwanken kann. Der Brennwert wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert des jeweiligen Abrechnungszeitraums in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht. 

Zustands-Zahl

Beim Gas unterscheidet man zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand. Der Betriebszustand ist der Zustand an der Abnahmestelle, also Ihrem Gaszähler. Das Gasvolumen wird hier durch verschiedene Faktoren beeinflusst, beispielsweise die durchschnittliche Temperatur, die Höhenlage und den Luftdruck. Am Gaszähler wird ermittelt, wie viel Gas (im Betriebszustand) verbraucht wurde, abgerechnet wird jedoch im Normzustand. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Mit diesem Faktor wird das gelieferte Gas an Ihrer Abnahmestelle in den Normzustand zurück gerechnet.

 

Wie kann ich meine Rechnung korrigieren lassen? Wann sollte ich die Rechnung korrigieren lassen?

Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit der Rechnung haben, kontaktieren Sie uns bitte. Sie können uns gerne Ihren Zählerstand mitteilen und den Grund der Korrektur sowie das Ablesedatum. Unsere Mitarbeiter prüfen Ihre Angaben und Sie erhalten von uns ggf. eine aktualisierte Rechnung.

 

Was versteht man unter Strommix?

Als Strommix bezeichnet man die prozentuale Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, der an die Endverbraucher abgegeben wird.

 

Was heißt eigentlich...

...Marktlokations-ID?

Die Marktlokations-ID ist die eindeutige Kennzeichnung des Ortes, an dem die Energie verbraucht wird.

...Messlokations-ID?

Die Messlokations-ID ist die eindeutige Kennzeichnung des Ortes, an dem die Energie gemessen wird. In der Nummer enthalten sind u.a. Angaben zum Land und dem zuständigen Netzbetreiber.

...Zählernummer?

Diese Nummer befindet sich auf Ihren Strom-, Erdgas-, Wasser und Schmutzwasserzählern.

...Zählerstand und Verbrauch?

Verbrauchsmenge im Abrechnungszeitraum, die entweder von Stadtwerke-Mitarbeitern oder von Ihnen selbst abgelesen beziehungsweise von den Stadtwerken geschätzt wurden. Bei Preisänderungen sind die jeweiligen Zeiträume (abgelesener oder geschätzter Zählerstand) getrennt aufgeführt.

 

Sie haben noch Fragen zu Ihrer Abrechnung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonisch 05751 700-96

Per Mail abrechnung@stadtwerke-rinteln.de