Stromprodukte
In Deutschland besteht für alle Haushalte ein gesetzlicher Anspruch auf einen Anschluss und auf die Versorgung mit elektrischem Strom. Die Stadtwerke Rinteln übernehmen innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes die Aufgabe der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom (gem. § 36 Abs. 2 EnWG).
Ersatzversorgung
Gemäß § 38 EnWG übernehmen die Stadtwerke Rinteln die so genannte Ersatzversorgung, wenn
- vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).
Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters.
Grundlage für die Belieferung ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom 26. Oktober 2006 sowie die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Rinteln GmbH zur StromGVV.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Netztransparenz der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
Preise gültig ab 1. März 2024
Arbeitspreis ct/kWh | Grundpreis €/Jahr | ||
Basis (Haushaltskunden) | |||
netto | brutto | netto | brutto |
35,82 | 42,63 | 111,38 | 132,54 |
Basis (nicht Haushaltskunden > 10.000 kWh) | |||
netto | brutto | netto | brutto |
34,64 | 41,22 | 181,38 | 215,84 |
Basis (registrierte Leistungsmessung - Niederspannung) | |||||
Arbeitspreis ct/kWh | Grundpreis €/Jahr | Leistungspreis €/kW/Jahr | |||
netto | brutto | netto | brutto | netto | brutto |
34,64 | 41,22 | 527,65 | 627,90 | 65,80 | 78,30 |