Energiepreisdeckel
Die Bundesregierung bringt Preisdeckel für Strom und Gas auf den Weg. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von den hohen Kosten entlastet werden.
Ab dem 1. März 2023 stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen zur Verfügung.
Über die Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.
Die Hotline ist unter der Nummer 0800-78 88 900 zu erreichen. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 erreichbar.
- Gaspreisdeckel
Für private Haushalte und kleinere Unternehmen, sowie Vereine soll der Preis für den Basisbedarf bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Der Preis für die Industrie wird auf 7 Cent netto (reiner Energiepreis) gedeckelt.
Beispielrechnung:
Jahresverbrauch in kWh | 20.000 kWh | |||
Arbeitspreis 01.01.2023 brutto | 15,40 ct/kWh | |||
Garantiepreis | 12,00 ct/kWh | |||
Gesamtkosten 2023 | 3.249,33 € | |||
monatlicher Abschlag 2023 | 295,39 € | |||
80% Basisbedarf | 16.000 kWh | |||
Rabatt/Entlastung pro Monat | 49,42 € | |||
Abschlag inkl. Rabatt ab Januar 2023 |
245,98 € |
FAQ des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zum Gaspreisdeckel
- Strompreisdeckel
Für private Haushalte und kleinere Unternehmen sowie Vereine soll der Preis für den Basisbedarf bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Der Preis für die Industrie wird auf 13 netto (reiner Energiepreis) Cent gedeckelt.
Beispielrechnung:
Jahresverbrauch | 3.000 kWh | |||
Arbeitspreis 01.01.2023 brutto | 61,71 ct/kWh | |||
Garantiepreis | 40,00 ct/kWh | |||
Gesamtkosten 2023 | 1.920,90 € | |||
monatlicher Abschlag 2023 | 174,63 € | |||
80% Basisbedarf | 2.400 kWh | |||
Rabatt/Entlastung pro Monat | 47,37 € | |||
Abschlag inkl. Rabatt ab Januar 2023 | 127,25 € |
Für Netzentnahmestellen mit weniger als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und zeitvariablen Tarifen mit Hoch-und Niedertarif wird der Referenzpreis für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt. Die entsprechende Anpassung im Strompreisbremsengesetz ist am 3. August 2023 in Kraft getreten.
- Bei der Finanzierung der Strompreisbremse kommt ein EU-weiter Beschluss zum Tragen: Die Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung abzuschöpfen und an die Endverbraucher umzuverteilen. Denn Betreiber günstiger Anlagen konnten zuletzt durch das Merit-Order-Prinzip sehr hohe Erlöse erzielen. Die Konzerne müssten einen Teil der Gewinne abführen, die jetzt ungewöhnlich hoch ausfallen. Über diese Abgabe sollen Haushalte und Unternehmen entlastet werden.
FAQ des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zum Strompreisdeckel
- Wärmepreisdeckel
Für private Haushalte und kleinere Unternehmen, sowie Vereine soll der Preis für den Basisbedarf bei 9,50 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt werden.
Beispielrechnung:
Jahresverbrauch in kWh | 8.000 kWh | |||
Arbeitspreis 01.01.2023 brutto | 18,29 ct/kWh | |||
Garantiepreis | 9,50 ct/kWh | |||
Gesamtkosten 2023 | 1.671,55 € | |||
monatlicher Abschlag 2023 | 151,96 € | |||
80% Basisbedarf | 6.400 kWh | |||
Rabatt/Entlastung | 51,12 € | |||
Abschlag inkl. Rabatt ab Januar 2023 | 100,84 € |
Weitere Informationen finden Sie hier: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung