Netzzugang
Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV XIII
1. Lieferantenrahmenvertrag Gas
2. Anlage (1) Preisblatt NNE Gas
3. Anlage (2) Kontaktdatenblatt
4. Anlage (3) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
5. Anlage (4) Ergänzende Geschäftsbedingungen
6. Anlage (5) Standardlastprofilverfahren
8. Anlage (7) Begriffsbestimmung
10. Anlage (8.1) Mustersperrauftrag
Datenaustausch (gültig ab 20.04.2022)
Datenaustausch (gültig bis 02.05.2022)
Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
1. Gas NDAV
2. Ergänzende Bedingungen Gas NDAV
Wiederverkäufernachweis
Wiederverkäufernachweis (gültig bis 14.03.2025)
Wiederverkäufernachweis (gültig bis 07.06.2022)
Sonstiges
Bestätigung der Anmeldung als Lieferer für Erdgas
Veröffentlichung § 40 GasNZV
Grundversorger
Gemäß § 36 Absatz 2 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Stadtwerke Rinteln GmbH informieren.
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und diesen bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. Zum 1. Juli 2024 erfolgte die Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Rinteln GmbH.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Stadtwerke Rinteln GmbH hat zum 01.07.2024
den Grundversorger wie folgt neu festgestellt:
- Grundversorger im Gemeindegebiet Rinteln: Stadtwerke Rinteln GmbH
Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Rinteln GmbH gilt bis zum 31.12.2027. Zum 01.07.2027 wird die Stadtwerke Rinteln GmbH den Grundversorger neu bestimmen.