Netzzugang

Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV XIII

1. Lieferantenrahmenvertrag Gas 

2. Anlage (1) Preisblatt NNE Gas

3. Anlage (2) Kontaktdatenblatt 

4. Anlage (3) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

5. Anlage (4) Ergänzende Geschäftsbedingungen

6. Anlage (5) Standardlastprofilverfahren

7. Anlage (6) § 18 NDAV

8. Anlage (7) Begriffsbestimmung

9. Anlage (8) Sperrung

10. Anlage (8.1) Mustersperrauftrag

Datenaustausch (gültig ab 20.04.2022)

Zertifikat/ Verschlüsselung

Datenaustausch (gültig bis 02.05.2022)

Zertifikat/ Verschlüsselung

Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck

1. Gas NDAV

2. Ergänzende Bedingungen Gas NDAV

 

Wiederverkäufernachweis

Wiederverkäufernachweis (gültig bis 14.03.2025)

Wiederverkäufernachweis (gültig bis 07.06.2022)

Sonstiges

Bestätigung der Anmeldung als Lieferer für Erdgas

 

Veröffentlichung § 40 GasNZV

Brennwerte RLM 2025

Brennwerte RLM 2024

Brennwerte RLM 2023

Brennwerte RLM 2022

Brennwerte RLM 2021

Brennwerte SLP 2024

Brennwerte SLP 2023

Brennwerte SLP 2022

Brennwerte SLP 2021

Mengengewichtung

Marktgebiet

Brennwertbezirke

Höhenzone I

Höhenzone II

Grundversorger

Gemäß § 36 Absatz 2 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Stadtwerke Rinteln GmbH informieren.

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und diesen bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. Zum 1. Juli 2024 erfolgte die Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Rinteln GmbH.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Die Stadtwerke Rinteln GmbH hat zum 01.07.2024

den Grundversorger wie folgt neu festgestellt:

  • Grundversorger im Gemeindegebiet Rinteln: Stadtwerke Rinteln GmbH

Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Rinteln GmbH gilt bis zum 31.12.2027. Zum 01.07.2027 wird die Stadtwerke Rinteln GmbH den Grundversorger neu bestimmen.