Netzzugang
Netznutzungsvertrag
1. Netznutzungsvertrag
Wir verwenden wie bisher das synthetische Standardlastprofilverfahren (§ 5 Abs. 3 des Netznutzungsvertrags).
2. Kontaktdatenblatt Stadtwerke Rinteln
3. Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
4. Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
5. Zuordnungsvereinbarung
Netznutzungsvertrag Kunde
3. Anlage (2) Kommunikationsdatenblatt
Wiederverkäufernachweis
Wiederverkäufernachweis (gültig bis 14.03.2025)
Wiederverkäufernachweis (gültig bis 07.06.2022)
Datenaustausch (gültig ab 20.04.2022)
Datenaustausch (gültig bis 02.05.2022)
Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
1. Strom NAV
2. Ergänzende Bedingungen Strom NAV
Hochlastzeitfenster
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2025
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2024
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2023
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2022
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2021
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2020
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2019
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2018
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2017
Referenzpreisblatt - gültig ab 01.01.2018
Verwendete Standardlastprofile ab dem 01.01.2018
Grundversorger
Gemäß § 36 Absatz 2 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Stadtwerke Rinteln GmbH informieren.
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und diesen bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. Zum 1. Juli 2024 erfolgte die Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Rinteln GmbH.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Stadtwerke Rinteln GmbH hat zum 01.07.2024 den Grundversorger wie folgt neu festgestellt:
- Grundversorger im Gemeindegebiet Rinteln: Stadtwerke Rinteln GmbH
- Grundversorger im Gemeindegebiet Auetal: E.ON Energie Deutschland GmbH
Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Rinteln GmbH gilt bis zum 31.12.2027. Zum 01.07.2027 wird die Stadtwerke Rinteln GmbH den Grundversorger neu bestimmen.
Transparenz nach REMIT
Die Stadtwerke Rinteln GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT).
Derzeit liegen keine Ad-hoc-Mitteilungen / Insiderinformationen nach Art.4 Abs.1 der REMIT (EU-Regulation on Wholesale Energy Market Integity and Transparency) vor.