"Das große Geld wird woanders verdient"

03.11.2006

Klage gegen Gaspreiserhöhung gestern vor Gericht / Richter Formann entscheidet am 15. November

Rinteln (wm). Vor Amtsrichter Klaus Formann sind gestern Vormittag vor einem vollen Zuschauerraum im Amtsgerichtssaal 101 die Musterklagen von drei Kunden gegen die beiden Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Rinteln im November 2005 und Januar 2006 verhandelt worden. Der Bürgerinitiative gegen die Gaspreiserhöhung gehören nach Schätzung von Anwalt Jörg Bredemeier, der die drei Kläger vertritt, rund 150 Bürger an, geklagt haben aber nur diese drei.

Diskutiert wurde gestern Vormittag vor Gericht zunächst über die Frage, ob die Stadtwerke überhaupt verpflichtet sind, ihre Verträge mit dem Gaslieferanten E.ON Ruhrgas offen zulegen, wie von der Bürgerinitiative gefordert. Was Richter Formann für diesen Rechtsstreit verneinte, hier befinde man sich nicht in einem Kartellverfahren, sondern in einem Zivilprozess, hier gehe es ausschließlich um die beiden Gaspreiserhöhungen.

Unter den Parteien sei wiederum unstrittig, dass die Stadtwerke ausschließlich die Preiserhöhung des Vorlieferanten an die Kunden weiter gegeben hätten - keinen Cent mehr verlangt. Das, so Formann, entspreche der Billigkeit, wie es das Gesetz definiere. Dass ein Kaufmann eine Erhöhung durch Vorlieferanten weitergebe, sei nicht zu beanstanden, die Stadtwerke nicht teurer als andere - unter diesem Gesichtspunkt komme es auf die genauen Vertragsbestimmungen nicht an, auch nicht, wenn man grundsätzlich unterstelle "alle könnten zu teuer sein".

Formann machte deutlich, dass er sehr wohl ein Manko darin sehe, dass es keine Verträge mit konkreten Preisklauseln zwischen den Stadtwerken und jedem einzelnen Kunden gebe, das könne man in der heutigen Zeit erwarten - das habe sich aber historisch so entwickelt, früher seien Gaspreise einfach per Verordnung festgesetzt worden: "Und solange die Gaspreise unten waren, hat sich auch niemand darüber aufgeregt."

Anwalt Michael Welger, der die Stadtwerke vertritt, verwies auf einen weiteren Aspekt: Die Stadwerke müssten jeden Kunden auf Wunsch anschließen und versorgen, darauf gebe es einen gesetzlichen Anspruch und könnten nicht, wie ein Brennstoffversorger, sich einfach weigern Energie zu liefern.

Diskutiert wurde auch die Frage, ob die Stadtwerke nicht effektiver mit ihren Lieferanten hätten verhandeln müssen. Stadtwerkechef Jürgen Peterson wies darauf hin, dass die Stadtwerke Rinteln im Preisvergleich sowohl bundesweit wie in Niedersachsen bereits im unteren Bereich lägen - also wohl gut verhandelt hätten - die Stadtwerke Schaumburg-Lippe beispielsweise seien teurer.

Richter Formann gab zu bedenken, der Verhandlungsspielraum für einen kleinen Partner wie die Stadtwerke sei sicher beschränkt: "Das große Geld wird woanders verdient, nicht bei den Stadtwerken." Ob außerdem ein Gericht dazu berechtigt sei, zu behaupten, die Stadtwerke hätten schlecht verhandelt, "da würde ich mich doch sehr zurückhalten wollen."

Jürgen Peterson erläuterte, aufgrund des Drucks durch die Kartellbehörde sei der langfristige Liefervertrag mit E.ON, ursprünglich bis zum Jahr 2015 festgeschrieben, jetzt aufgehoben worden. Es gebe nur noch einen Jahresvertrag. Man beziehe inzwischen Gas unter anderem auch aus der Schweiz. Dochdie Spielräume seien gering.

Strom beispielsweise könne man überall in Deutschland produzieren, Gas nicht, der Gasmarkt sei abhängig von russischen wie norwegischen Lieferungen und da werde letztlich der Preis diktiert.

Am Ende der Verhandlung zog Anwalt Jörg Bredemeier dann doch ein positives Fazit: Den Klägern sei es auch darum gegangen ein kritisches Bewusstsein zu wecken und das sei ja wohl gelungen.

Die Entscheidung von Richter Formann dürfte in diesen drei Streitfällen voraussichtlich endgültig sein, eine Berufung ist vermutlich nicht möglich, da das Gericht den Streitwert auf 300 Euro pro Kläger festgelegt hat - die Gaspreiserhöhungen, hochgerechnet auf drei Jahre. Das Urteil will Richter Formann am 15. November verkünden.

Schaumburger Zeitung, 03.11.2006