Klage gegen Gaspreiserhöhungen abgewiesen

16.11.2006

Amtsrichter Klaus Formann hat gestern die Musterklagen von drei Kunden gegen die beiden letzten Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Rinteln abgewiesen. In zwei Fällen ist eine Berufung möglich, weil der Streitwert 600 Euro übersteigt. Das Urteil entspricht dem Tenor der Verhandlung Anfang November, in der Formann bereits deutlich gemacht hatte, unter den Parteien sei wohl unstreitig, dass die Stadtwerke ausschließlich die von E.on in Rechnung gestellten Preiserhöhungen weitergegeben hätten. Eine Urteilsbegründung wird den Klägern bzw. ihrem Anwalt zugestellt.


Formann erläuterte gestern nach der formellen Urteilsverkündung in einem Gespräch, er habe durchaus Verständnis, dass es Zweifel an der Preispolitik der Stadtwerke gegeben habe, die Klagen hätten auch dazu beigetragen, dass die Stadtwerke konkrete Zahlen veröffentlich hätten. Allerdings halte er die Stadtwerke nicht für die richtigen Ansprechpartner, wenn es um die grundsätzliche Frage der Höhe der Gaspreise gehe - hier reiche die Marktmacht der Stadtwerke kaum aus, tatsächlich Einfluss auf die Preisgestaltung zu nehmen. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Stadtwerke schlecht gewirtschaftet hätten.

Ein weiterer Gesichtspunkt sei, dass ein Gericht in einem Zivilprozess grundsätzlich nur bewerten könne, was von den Parteien vorgetragen werde. Das öffentliche Interesse an dem Verfahren könne man nachvollziehen, da viele Bürger davon betroffen seien. Der Frust der Bürger, die überall nur sehen, wie Preise erhöht werden - beim Benzin, bei den Nebenkosten - sei nur zu verständlich. Aber dieses Problem könne kein Gericht lösen.
Stadtwerkechef Jürgen Peterson erläuterte, man werde jetzt die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und sie auswerten. Danach sei die Frage, ob von den Klägern weitere Rechtsmittel eingelegt werden. Erst dann würden sich die Stadtwerke mit den betroffenen Kunden in Verbindung setzen und eine Lösung finden - bei Rechtskraft des Urteils wären die Nachzahlungen fällig. Ohnehin ein Punkt, über den sich Richter Formann - außerhalb des Protokolls - gewundert hatte. Normalerweise hätte er eher erwartet, dass die Stadtwerke gegen die säumigen Zahler geklagt hätten.

 

Schaumburger Zeitung, 16.11.2006