Energieausweis: Die "Luxusversion" kann bis zu 1000 Euro kosten

05.02.2008

Den Ausweis braucht, wer ein Haus vermieten, verpachten oder verkaufen will

Rinteln (wm). Wer ein Haus besitzt, braucht seit Oktober vorigen Jahres einen Energieausweis - bisher hat der Gesetzgeber so ein Dokument nur für Neubauten gefordert. Und weil in Deutschland immer alles etwas komplizierter ist, gibt es einen "bedarfsorientierten" und einen "verbrauchsorientieren" Energieausweis. Was beide unterscheidet, ist vor allem der Preis: Den "verbrauchsorientierten", den Ausweis "light" gewissermaßen, kann man sich zur Not für 29 Euro im Internet herunterladen, beim "bedarfsorientierten" Ausweis, der "Luxusversion" wird das Gebäude vermessen und beurteilt. Da kommen je nach Gebäudegöße zwischen 200 bis 1000 Euro zusammen.

Dass es da erheblichen Beratungsbedarf gibt, hatten auch die Stadtwerke Rinteln erkannt und deshalb den Eisberger Diplom-Ingenieur Egbert Bastert zu einem Vortragsabend ins Stadtwerke haus eingeladen. Bastert, der im September 2005 seinen Ein-Mann-Betrieb "Energieconsult-Bastert" gegründet hat, ist Spezialist, wenn es darum geht, Wärmeenergie optimal zu nutzen.

Zuerst beantwortete Bastert die wichtigste Frage: Wer braucht den Ausweis eigentlich? Alle, so Bastert, die ihr Haus verkaufen, verpachten oder vermieten wollen, außerdem Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten. Die Mieter haben nämlich Anspruch darauf, den Energieausweis zu sehen - bisherige Mietverträge, sind allerdings nicht davon betroffen. Und selbstverständlich gibt es eine Übergangsfrist - bis 1. Oktober dieses Jahres. Hauseigentümer, die weder vermieten noch verkaufen wollen, müssen sich erst die neue "Energiesparverordnung" (EnEV) durchlesen, wenn sie ihr Haus umbauen und dabei die Fassade verändern wollen, beispielsweise durch neue Fenster. Dann, so Bastert, müsse das Gebäude energetisch bewertet werden.

Wer das letztlich kontrolliert, auf diese Frage hatte auch Bastert (noch) keine Antwort. Theoretisch die Bauämter, "aber da wird sicher keine Baupolizei auf der Baustelle erscheinen".

Der "bedarfsorientierte" Ausweis erfordert eine genaue Berechnung des Gebäudes und seines Energiebedarfs. Berücksichtigt werden dabei auch die Lage und die durchschnittliche Anzahl der Nutzer. Wichtig beispielsweise, so Bastert, für jemand, der ein Haus kaufen möchte. Bei der verbrauchsbasierten Version wird der Verbrauch der letzten drei Jahre herangezogen. Beiden Versionen gemeinsam ist die Darstellung des Energiekennwertes des Gebäudes, der grafisch in Form einer Farbskala im Energieausweis ausgewiesen wird. Dieser Kennwert wird in der Zahl der benötigten bzw. verbrauchten Kilowattstunden Energie für Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr angegeben. Berechtigt zum Ausstellen von Energieausweisen sind Ingenieure, Energieberater, Architekten und qualifizierte Handwerksmeister.

© Schaumburger Zeitung, 05.02.2008