Gaskunden-Urteil: Stadtwerke Rinteln nicht betroffen

17.07.2009

Rinteln (wm). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Gaskunden gestärkt: Preisanpassungsklauseln in Gas-Sonderverträgen sind unwirksam, wenn sie zwar das Recht zur Preiserhöhung, nicht aber die Pflicht zur Senkung des Preises beinhalten. Das hat der 8. Zivilsenat in Karlsruhe Anfang dieser Woche entschieden (Az.: VIII ZR 56/08 und VIII ZR 225/07).

Kunden der Stadtwerke Rinteln seien von diesem Urteil nicht betroffen, teilte gestern Manfred Langemeier, Prokurist der Stadtwerke Rinteln, auf Anfrage mit.

Weder bei den Grundversorgungsverträgen noch bei den Sonderverträgen für die rund 50 Großkunden der Stadtwerke Rinteln gebe es eine entsprechende Sperrklausel, wie sie jetzt der Bundesgerichtshof beanstandet habe.

Rund 5000 Gaskunden haben die Stadtwerke, Preise und Tarife setzt der Aufsichtsrat fest. Bei den Großkunden gebe es zwar gesonderte Regelungen bei der Preisanpassung, aber keine Klauseln, wie jetzt vom BGH gekippt, betonte Langemeier. Für die Stadtwerke ergebe sich damit aus diesem höchstrichterlichen Urteil kein aktueller Handlungsbedarf. Auch die Hamelner Stadtwerke sind nach Aussage von Geschäftsführerin Susanne Treptow von dem Urteil nicht berührt. Von den insgesamt 15.000 Kunden hätten lediglich 430 Sonderverträge, die jedoch keine einseitigen Preiserhöhungsklauseln enthielten.