Landeskriminalamt prüft jetzt nach

13.01.2010

Rinteln (mld). Er hielt sich für sehr schlau und erfindungsreich, jetzt ist er von der Bückeburger Staatsanwaltschaft des Betruges beschuldigt worden, gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren und seine „Erfindung“ liegt momentan beim Landeskriminalamt in Hannover.

Die Rede ist von einem Rintelner, der sich bei der Fernsehsendung des Privatsenders SAT.1 in der Show „Deutschlands intelligenteste Idee“ selbst entlarvte: Er hatte einen Stromzähler vorgestellt, der sich auf Wunsch einfach rückwärtsdrehte – auf den ersten Blick natürlich praktisch, weil geldsparend, auf den zweiten Blick höchst kriminell, wie auch SAT.1-Jurorin Barbara Eligmann damals schon befand.

Bewusst war das wohl auch dem Rintelner, denn der hatte sich in dem Ideencontainer nur mit Sonnenbrille und Hut gezeigt – allerdings wurde im Fernsehen sein voller Name und „Rinteln“ als Wohnort eingeblendet.

Kurze Zeit später tauchte der falsche Stromzähler auch in Internetforen auf, die Rintelner Stadtwerke begannen, sich für den Fall zu interessieren – und mussten anhand der Rechnungen feststellen, dass sich der Stromverbrauch des Rintelners pro Jahr um etwa 1000 Kilowattstunden, das entspricht rund 180 Euro, verringert hatte. Eine Leistung, die nur durch striktes Stromsparen nicht zu erreichen sei, so die Stadtwerke.

Als die den Stromzähler gegen einen nicht zu manipulierenden digitalen Zähler austauschen wollten, weigerte sich der Rintelner. Wegen dieser Hartnäckigkeit schalteten die Stadtwerke die Staatsanwaltschaft Bückeburg ein – die Wohnung des Rintelner „Erfinders“ wurde durchsucht, der rückwärtsdrehende Stromzähler umgehend beschlagnahmt.

„Der wird jetzt vom Landeskriminalamt untersucht“, sagt Klaus-Jochen Schmidt, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Die Beamten untersuchen die genaue Funktionsweise des Gerätes, um dann einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Rintelner in der Hand zu haben. Denn noch gilt die Unschuldsvermutung – der Rintelner hat zwar den Status eines Beschuldigten gegenüber der Staatsanwaltschaft, doch so lange das Ermittlungsverfahren noch andauert, ist noch nicht klar, ob er von dem Verdacht des Betruges freigesprochen oder tatsächlich angeklagt wird, wie Schmidt erklärt.

Doch die Ermittlungen können noch andauern – bei Haftsachen, bei denen ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft sitzen würde, sei mit einer Zeit zwischen einem Monat und drei Monaten zu rechnen, „bei diesen Dingen aber deutlich länger“, erzählt Schmidt.

Übrigens hat der Rintelner seine „Erfindung“ anscheinend nicht nur für sich behalten: Ein säumiger Kunde verriet den Stadtwerken, als die ihm einen neuen Zähler montieren wollten, dass der Rintelner seinen rückwärtsdrehenden Stromzähler noch anderen Bürgern beschafft hatte.

Gegen die Beschlagnahme des Gerätes hatte der Rintelner übrigens Beschwerde eingelegt. „Die ist vom Landgericht aber verworfen worden“, sagt Pressesprecher Schmidt.

© Schaumburger Zeitung, 13.01.2010