Haus- und Netzanschluss
Alles bequem aus einer Hand
Sie wollen ein Haus in Rinteln oder dem Auetal bauen und benötigen Hausanschlüsse für die Energieversorgung? Wir bieten Ihnen alle Leitungen in einem Arbeitsgang „aus einer Hand“. Eine gemeinsame Verlegung der Strom-, Erdgas-, und Trinkwasserleitungen sind umweltschonender und für Sie auch kostengünstiger.
Unsere Bau- und Auftragsabteilung erstellt Ihnen gerne ein kostenloses Angebot, das individuell auf Ihr Haus und Grundstück zugeschnitten wird.
Schritt für Schritt zum Hausanschluss
1. Hausanschluss-Antrag
Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Hausanschluss-Antrag an:
Stadtwerke Rinteln GmbH, Bahnhofsweg 6, 31737 Rinteln
Hier finden Sie eine Übersicht aller Anträge zum Download.
2. Erforderliche Unterlagen
Bitte fügen Sie dem Hausanschluss-Antrag einen Lage- und Bauplan bei.
Anmeldungen zum Anschluss an das Strom-, Erdgas- und Wassernetz sind durch die jeweiligen Installationsunternehmen bei den Stadtwerken einzureichen. Die Gasanmeldung wird zusätzlich vom Bezirksschornsteinfegermeister unterzeichnet.
3. Kosten
Für Ihre grobe Kalkulation finden Sie hier die Beispielkostenrechnung.
4. Angebot
Wenn alle Unterlagen (siehe Punkt 2) vorliegen, senden wir Ihnen Ihr Angebot zu.
5. Netzanschlussverträge Strom und Erdgas
Diese erhalten Sie zusammen mit unserem Angebot. Die Verträge und die Auftragserteilungen schicken Sie uns bitte unterschrieben zurück.
6. Erstellung der Hausanschlüsse
Sobald uns die unterschriebenen Netzanschlussverträge und Auftragserteilungen vorliegen, können Sie oder Ihr Bauleiter einen Termin zur Erstellung der Hausanschlüsse vereinbaren. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung eine Vorlaufzeit von ca. 4–5 Wochen sowie mögliche Verschiebungen aufgrund von Witterung während der Frostperiode.
7. Rechnung
Nach Fertigstellung der Hausanschlüsse erhalten Sie die Rechnung.
8. Inbetriebnahme
Sobald die jeweiligen Installationsunternehmen die Anlage als „nach den technischen Vorschriften fertig“ melden, werden die Zähler von uns nach Terminvereinbarung gesetzt. Ihr Installateur kann daraufhin Ihre Anlage in Betrieb nehmen.