Bericht Aufsichtsrat

Anlage zu TOP:  

Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Verwaltungs- und Siedlungs-GmbH  

- Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2020 

- Zustimmung des Rates gemäß des Gesellschaftsvertrages 

- Beschlussvorlagen Nr. 270-2021 

 

Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020 

 

Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung in seinen Sitzungen laufend über die Geschäftsentwicklungen unterrichtet. 

 Aufsichtsratssitzungen fanden am 11.02., 30.06. und 03.11.2020 statt. 

 Die Gesellschafterversammlung erörterte wichtige Angelegenheiten der GVS am 30.06.2020. 

 Die Gremien informierten sich ausführlich über die Geschäftsentwicklung und berieten bzw. beschlossen über  

  • die Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern 

  • den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2021 

  • die Bestellung des Wirtschaftsprüfers 

  • den Bau einer Kindertagesstätte für die Stadt Rinteln 

 

Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wurden am 30.06.2020 gefasst. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wurden am 30.06.2020 von der Gesellschafterversammlung die Entlastungen für das Geschäftsjahr 2019 erteilt. Der Rat der Stadt Rinteln hat diesem Beschluss am 24.09.2020 zugestimmt. Über die Verwendung des Jahresergebnisses 2019 hat die Gesellschafterversammlung am 30.06.2020 auf Vorschlag des Aufsichtsrates beschlossen. 

Der Aufsichtsrat war uneingeschränkt in der Lage, seine gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. 

 

Jahresabschlussprüfung 

 Der Jahresabschluss 2020 mit dem Lagebericht der Gemeinnützigen Verwaltungs- und Siedlungsgesellschaft mbH ist durch den gewählten Abschlussprüfer, die Dr. Heilmaier & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld, geprüft worden.   

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss 2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.  

Die Jahresabschlussprüfung wurde um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG erweitert. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat diese Prüfung auf der Grundlage des IDW-Prüfungsstandards 720, Fragebogen zur Prüfung nach § 53 HGrG durchgeführt.  

Nach dem abschließenden Ergebnis der so erweiterten Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen. 

Sämtliche Abschlussunterlagen, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und deren Anlagen sowie der Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. 

Sie wurden geprüft und in der Sitzung am 01. Juli 2021 im Beisein des Abschlussprüfers ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2020 nebst Lagebericht der Gemeinnützigen Verwaltungs- und Siedlungsgesellschaft mbH gebilligt.  

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinnützigen Verwaltungs- und Siedlungsgesellschaft mbH für ihren persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr. 

 

Rinteln, Juli 2021 

 

Der Aufsichtsrat